Die Berufskrankheiten haben Ihre rechtliche Grundlage in der Reichsversicherungsordnung. Als Berufserkrankung können danach "solche Erkrankungen zur Anerkennung kommen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere
Einwirkung verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grund ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung."
Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften sowie die Gemeindeunfallversicherungsträger. Ihre Aufgaben sind:
- Die Übernahme der Kosten beruflich bedingter Erkrankungen
- Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Rehabilitation
- Entschädigung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
- Aufklärung und Überwachung des Arbeitsschutzes
Ausführliche Informationen und intensive Unterstützung bei Berufserkrankungen erhalten Sie in unserer Sprechstunde für Berufskrankheiten: Mittwoch 10:00 – 12:00 oder auf Wunsch auch nach Terminvereinbarung an anderen Tagen.